Kooperationsplan

Der Kooperationsplan ist ein wichtiger Bestandteil auf Ihrem Weg von der Hilfebedürftigkeit zurück in das Arbeitsleben.

Er wird gemeinsam von Ihnen und Ihrer persönlichen Ansprechperson im Jobcenter entwickelt. Dabei werden Ihre Stärken und Fähigkeiten erarbeitet. Dort, wo Unterstützungsbedarf bei der Eingliederung in den Arbeitsmarkt besteht, erarbeitet die persönliche Ansprechperson mit Ihnen gemeinsam geeignete Lösungen und Maßnahmen, um Bedarfe zu decken und Probleme aus dem Weg zu räumen.

Der Kooperationsplan beinhaltet:

  • Ihr berufliches Ziel,
  • wesentliche Schritte zur Erreichung dieses Ziels.
  • die Unterstützung Ihres Jobcenters,
  • Ihre eigenen Bemühungen zur Zielerreichung.

Er bildet damit den „roten Faden“ für die Gestaltung Ihres Integrationsprozesses und beschreibt im Sinne eines Fahrplans die hierzu erforderlichen und gemeinsam festgelegten Schritte.

Kann ein Kooperationsplan nicht gemeinsam erstellt werden oder bestehen Meinungsverschiedenheiten zwischen Ihnen und Ihrer persönlichen Ansprechperson über den Kooperationsplan kann ein sog. „Schlichtungsverfahren“ eingeleitet werden.

Nähere Informationen zum Verfahren bzw. zum Antrag erhalten Sie unter „Schlichtungsverfahren“.