für Empfänger von SGB II-Leistungen
Zusätzlich zum Regelbedarf besteht für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahren die Möglichkeit, Leistungen für Bildung zu erhalten. Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres können weiterhin Leistungen für Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben zu erhalten.
Das Bildungspaket umfasst die folgenden Bedarfe:
Für Leistungen aus dem Bildungspaket ist für jedes Kind - mit Ausnahme des Schulbedarfes (automatische Überweisung zum 01.08. bzw. 01.02. eines jeden Schuljahres) - ein entsprechender Bedarf geltend zu machen.
Die erforderlichen Unterlagen erhalten Sie bei dem Jobcenter Kreis Höxter oder hier.
Bezieher von Leistungen nach dem SGB XII, von Kinderzuschlag und Wohngeld wenden sich bitte an den Kreis Höxter.