Förderung der beruflichen Weiterbildung/ Aktivierungsmaßnahmen

 

Der Arbeitsmarkt entwickelt sich immer mehr zu einem Markt für Bewerber, die über einen Berufsabschluss bzw. über ausreichende Berufserfahrung verfügen. Deshalb können Arbeitssuchende ihre Eingliederungschancen durch die Teilnahme an einer intensiven und auf ihre Fähigkeiten zugeschnittene Qualifizierungsmaßnehmen erheblich verbessern. Die gilt insbesondere für Arbeitssuchende ohne einen beruflichen Abschluss oder ohne Spezialkenntnisse.

Das Jobcenter Kreis Höxter setzt gezielt auf arbeitsmarktnahe Weiterbildungen für verschiedene Personengruppen; die gemeinsame Bildungszielplanung wird zwischen Jobcenter und Agentur für Arbeit abgestimmt:

  • Umschulungen in Metallberufen, Handwerk, Altenpflege und Erziehung um dem drohenden Fachkräftemangel entgegen zu wirken,
  • Teilqualifizierungen im Bereich Metall,
  • Fortbildungen in den Bereichen
    • Lager / Logistik
    • Gebäudereinigung
    • Pflegeassistenz
    • Betreuungskräfte
    • handwerkliche Berufe
    • Metall, Schweißen
  • Fortbildungsprojekte für Frauen, die in den Beruf zurück wollen sowie
  • einzelfallbezogenen individuelle Fortbildungen

Arbeitslosengeld II- Empfänger und Empfängerinnen können unter bestimmten Voraussetzungen an einer beruflichen Weiterbildung/Qualifizierung oder Aktivierungsmaßnahme teilnehmen. Vor Beginn muss jedoch immer ein Beratungsgespräch erfolgen und ein individuell notwendiger Qualifizierungsbedarf festgestellt werden.

Liegen die Voraussetzungen für eine Förderung vor, kann ein Bildungsgutschein oder Aktivierungsgutschein ausgehändigt werden. Dieser ist Grundlage für die Übernahme der Weiterbildungskosten. Während der Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme werden Leistungen zum Lebensunterhalt weiter gewährt, sofern Bedürftigkeit besteht.

Ab dem 01.01.2025 sind für die Beratung, Bewilligung und Finanzierung der beruflichen Weiterbildung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten die Agenturen für Arbeit zuständig. Da die Integrationsverantwortung aber weiterhin bei den Jobcentern verbleibt, sind wir auch weiterhin für die Identifikation der Weiterbewilligungsbedarfe und das Teilnehmenden- und Absolventenmanagement verantwortlich.

Bei Interesse vereinbaren Sie bitte mit Ihrer/m persönliche/n Ansprechpartner/in im Jobcenter einen Beratungstermin.