Arbeitsgelegenheiten


Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung haben die Zielsetzung, Arbeitslose an den Arbeitsmarkt heranzuführen. Sie dienen dazu, die soziale Integration zu fördern und die Beschäftigungsfähigkeit aufrecht zu erhalten bzw. wiederherzustellen, um die Chancen auf den Arbeitsmarkt zu erhöhen. Ferner dienen sie auch zur Feststellung von Eignungs- und Interessenschwerpunkten.

Sie begründen kein (sozialversicherungspflichtiges) Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts. Voraussetzung für die Schaffung dieser Stellen ist, dass die Tätigkeiten im öffentlichen Interesse liegen und zusätzlich sind. Die Teilnehmerin/der Teilnehmer erhält zzgl. zum Arbeitslosengeld II eine angemessene Aufwandsentschädigung. Die Einrichtung der Arbeitsgelegenheit erfolgt auf Antrag des Trägers.

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