Teilhabechancengesetz

Zum 01.01.2019 ist das Teilhabechancengesetz in Kraft getreten. Hieraus ergeben sich folgende Fördermöglichkeiten in Form von Lohnkostenzuschüssen:

Gefördert werden Personen, die trotz guter konjunktureller Lage bisher nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einmünden konnten. Bei den Fördermöglichkeiten geht es sowohl um die Realisierung von Teilhabechancen als auch um die nachhaltige Integration dieser Personen. Dies soll durch eine bis zu fünfjährige finanzielle Unterstützung der Arbeitgeber., auch Weiterbildungen und insbesondere ein beschäftigungsbegleitendes Coaching erreicht werden.

Sie möchten Menschen eine Chance geben, die ohne Unterstützung nicht oder nur schwer einen Einstieg in den ersten Arbeitsmarkt realisieren können? Sprechen Sie uns an, wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Standort Höxter
Weserstr. 8-10, 37671 Höxter
Simone Schum
Tel.: 05271/9726-12
hoexter@jobcenter-ge.de

Standort Warburg
Paderborner Tor 99, 34414 Warburg
Gülsen Önal
Tel.: 05641/7489-181
hoexter@jobcenter-ge.de